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Der Hoch-Terrassen-Stand
Ihr Terrassen-Stand wird ein Unikat an einem einzigartigen Platz
In Bayern kann das Gebäude (außer im baurechtlichen Außenbereich) nach Art.57 Abs. 1 Nr.1a BayBo ohne Baugenehmigung errichtet werden.
Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75m³,außer im Aüßenbereich
Dem Himmel ein Stückchen näher... die außergewöhnliche Hoch-Terrasse!
Der Hoch-Terrassen-Stand ist ein geschütztes EU-Industrie-Design von uns und kann individuell gemäß Ihren Wünschen in unterschiedlichen Größen, Ausführungen und Ausstattungen gebaut werden.
Wollen Sie über dem Boden, etwa 3 Meter oder sogar 5 Meter über der Erde schweben - wir machen Ihren Traum wahr!
Terrassen Hochstand
Aussichts-Plattform
Relax-Schwebe-Terrasse
Patio-Freisicht-Turm
Exklusive Holz-Terrasse
Einmaliger Holz-Terrassen-Stand